Anwälte für Umweltrecht
Im Umweltrecht sind die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zum Schutz der natürlichen Umwelt und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme zusammengefasst. Zugrunde liegen dem Umweltrecht zahlreiche gesetzliche Vorschriften sowie diverse nationale und europäische Richtlinien und Verordnungen.
Aufgrund verschiedener Umweltprobleme hat sich das deutsche Umweltrecht im Laufe der Jahre weiterentwickelt und es entstanden sektorale Umweltfachgesetze, die sich mit einzelnen Umweltbereichen befassen, wie z.B. dem Lärmschutz, dem Bodenschutz oder der Luftreinhaltung. Da sich jedoch viele EU-Richtlinien zum Umweltschutz bereits im Regelungsansatz vom deutschen Recht unterscheiden, führt dies nicht selten zu Umsetzungsproblemen. Deshalb wurden seitens des Umweltbundesamtes bereits mehrere Entwürfe für ein einheitliches Umweltgesetzbuch erarbeitet, in dem alle gesetzlichen Regelungen zum Umweltfachrecht zusammengefasst sind.
Als Vertragspartner diverser internationaler Umweltschutzabkommen hat Deutschland bestimmte Verpflichtungen, wie z.B. in der Aarhus-Konvention, übernommen und auch das Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von 1992 sowie das dazugehörige Kyoto-Protokoll unterzeichnet.
Umwelthaftungs-, Umweltschadens- und Umweltstrafrecht
Das Umwelthaftungsrecht dient der Prävention und Kompensation von Umweltschäden und ist im Umwelthaftungsgesetz dokumentiert. Daneben gibt es weitere gesetzliche Regelungen, die es den Behörden ermöglichen, gegen den Verursacher eines Umweltschadens vorzugehen und ihn zur Beseitigung des Schadens zu veranlassen. Diese Normen sind im Umweltschadensgesetz enthalten. Als schärfstes Mittel einer Rechtsordnung ist auch das Umweltstrafrecht Bestandteil des Strafgesetzbuches, jedoch auch in verschiedenen weiteren Fachgesetzen geregelt.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.